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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 1 A 2312/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 1 A 2312/13 (https://dejure.org/2015,6126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 1 A 2312/13 (https://dejure.org/2015,6126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 1 A 2312/13 (https://dejure.org/2015,6126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gleichstellungsbeauftragte; Einspruch; Bescheidung; rechtzeitig; Untätigkeitsklage; Klagegrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechts des Gleichstellungsbeauftragten auf Entscheidung über seinen Einspruch durch die nächsthöhere Dienststellenleitung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGleiG § 22 Abs. 2; BGleiG § 22 Abs. 3 Nr. 1
    Rechts des Gleichstellungsbeauftragten auf Entscheidung über seinen Einspruch durch die nächsthöhere Dienststellenleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 1 A 185/09

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines Beamten des nichttechnischen Dienstes auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 1 A 2312/13
    vgl. etwa Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 1 A 185/09 -, juris, Rn. 16 f.; ferner etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 186, 194.
  • VG Osnabrück, 04.03.2020 - 1 A 225/18

    Gleichstellungsbeauftragte; organschaftliches Recht; stellvertretende

    Entgegen dem Wortlaut von § 33 Abs. 4 Satz 1 BGleiG sind auch unbegründete Einsprüche der nächsthöheren Dienststellenleitung vorzulegen (Anschluss: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 A 2312/13).

    Da sowohl der Vorwurf der Nichtbestellung einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten als auch die Nichtvorlage des Einspruchs an die nächsthöhere Dienststellenleitung die Beklagte treffen, ist nicht die nächsthöhere Dienststellenleitung (der Regionaldirektion Niedersachsen-B-Stadt) zu verklagen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.3.2015 - 1 A 2312/13, Rn. 23, juris, für den gegenteiligen Fall des der nächsthöheren Dienststellenleitung ordnungsgemäß vorgelegten und von dieser nicht beschiedenen Einspruchs).

    Trotz des irreführenden Wortlautes des § 33 Abs. 4 BGleiG ist der Einspruch der nächsthöheren Dienststellenleitung auch dann vorzulegen, wenn der Einspruch als unzulässig eingestuft wird (OVG NRW, Beschluss vom 26.3.2015 - 1 A 2312/13, Rn. 11-13, juris, m.w.N.; Liebscher, öAT 2016, 244, 247).

  • VG Köln, 09.11.2015 - 15 K 3573/15
    Im Übrigen sei die Klage unzulässig, weil es an seiner - des Beklagten - Passivlegitimation fehle: Die von der Klägerin behauptete Rechtsverletzung gehe von der Dienststelle aus, der sie zugeordnet sei, hier das Bundeswehredienstleistungszentrum X. ; Beteiligungsrechte könnten nicht gegenüber der nächsthöheren Behörde geltend gemacht werden, zumal diese - anders als in dem von der Klägerin zitierten Beschluss des OVG NRW vom 26.03.2015 (1 A 2312/13) - nicht untätig geblieben sei.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin scheidet eine Passivlegitimation des Antragsgegners vorliegend aus, weil dieser nicht untätig geblieben ist und sich das Begehren der Antragstellerin eben nicht (nur) darauf richtete, eine Entscheidung über ihren Einspruch zu erlangen; vgl. (nur) für diesen Fall: OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2015 - 1 A 2312/13 -, NZA-RR 2015, 330 = nrwe (Rdz. 24) = juris (Rdz. 23).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 1 A 2884/15

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten betreffend die Verletzung

    Soweit die Klägerin meint, Gegenteiliges aus der Senatsentscheidung, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 A 2312/13 -, NZA-RR 2015, 330 = juris, herleiten zu können, ist dem nicht zu folgen.
  • VG Berlin, 25.05.2020 - 5 K 308.16
    Die Kammer hat bereits Zweifel daran, ob die Verletzung von Vorschriften über das Einspruchsverfahren - auch soweit sie die Gleichstellungsbeauftragte in Organrechten betrifft - zulässiger Gegenstand eines weiteren Einspruchs ist (verneinend zur Rechtslage nach dem früheren Bundesgleichstellungsgesetz Urteil der Kammer 30. April 2015 - 5 K 127.13 - juris Rn. 24; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 A 2312/13 - juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 127.13

    Zuständigkeit zur Bescheidung von Einsprüchen der Gleichstellungsbeauftragten

    Der von der Klägerin als verletzt gerügte § 21 Abs. 3 Satz 1 BGleiG gewährt der Gleichstellungsbeauftragten ein organschaftliches Recht auf Bescheidung ihrer Einsprüche durch die danach zuständige Stelle (so auch VG Frankfurt/Main, Urteil vom 23. März 2009 - 9 K 3887/08.F -, juris Rn. 21, und HessVGH, Beschluss vom 4. November 2011 - 1 A 1274/10 -, juris Rn. 16; VG Potsdam, Urteil vom 19. Februar 2015 - 2 K 1870/13 -, juris Rn. 12; a. A. betreffend das Recht auf rechtzeitige Entscheidung über den Einspruch gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BGleiG: OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 A 2312/13 -, juris).
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